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| Mit Schenkungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen
Steuern sparen |
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In den kommenden Jahren wird in Deutschland mehr Vermögen vererbt als jemals
zuvor. So rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge allein für
die Jahre 2000 bis 2010 mit einem Erbschaftsvolumen von etwa zwei Billionen Euro.
Klar, dass der Fiskus dabei sein möchte. Findige Zeitgenossen beugen der
drohenden Erbschaftsteuer jedoch vor, indem sie bereits zu Lebzeiten Immobilien,
Sparguthaben und Wertpapiere auf Kinder, Enkel oder andere nahe stehende Personen
übertragen - und das eventuell mehrfach.
Alle 10 Jahre Freibeträge ausschöpfen
Denn alle zehn Jahre können Sie erneut die Freibeträge der Erbschaft-
bzw. in diesem Fall Schenkungsteuer ausschöpfen. Deren Höhe hängt
von den verwandtschaftlichen Verhältnissen ab: So können Eltern jedem
erbberechtigten Kind alle zehn Jahre Vermögen im Wert bis zu 205.000 Euro
steuerfrei übertragen, Großeltern ihren Enkeln bis zu 51.200 Euro.
Schenken beide Eltern jeweils aus einem getrennten Vermögen, verdoppelt
sich der steuerfreie Schenkungsbetrag auf 410.000 Euro. Für nicht verwandte
Personen wie Freunde, Bekannte oder den Lebensgefährten beträgt der
Steuerfreibetrag allerdings nur 5.200 Euro.
Aber Vorsicht: An die steuerliche Anerkennung der Schenkung knüpft der
Fiskus strenge Anforderungen. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und
formellen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte auf jeden Fall der Rat eines
Steuerexperten oder eines Notars eingeholt werden.
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