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| Haustiere: immer ein Stück unberechenbar |
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In mehr als einem Drittel der deutschen Haushalte leben Tiere. Doch wie versichert
man sie am besten? Fragen an Frank Uffmann von der Gothaer:
Wer kommt für die Kosten auf, wenn ein Tier krank wird oder sich
verletzt?
Für die Tierarztrechnung muss der Halter selbst aufkommen. Einige Versicherer
bieten eine spezielle Krankenversicherung für Haustiere, wie z.B. Hunde
oder Katzen, an oder vermitteln diese.
Wer haftet für Schäden, die von Haustieren verursacht werden?
Laut Gesetz haftet stets der Halter. Da Tiere nie ganz berechenbar sind, sollte
man erfragen, wie weit die eigene Privathaftpflicht solche Schäden abdeckt.
Wer zahlt was, wenn ein Aquarium platzt, ein Wasserschaden entsteht
und die teuren Fische verenden?
Nach den Gothaer Hausrat-Versicherungsbedingungen sind sowohl das Aquarium als
auch der entstandene Wasserschaden versichert, die Fische jedoch nicht.
Angenommen, eine Katze oder ein Hund zerstört eine wertvolle Vase,
wer kommt dann für den Schaden auf?
Wenn das Tier Gegenstände des Eigentümers zerstört, zahlt die
Versicherung nicht, da es sich in diesem Fall um einen Eigenschaden des Tierhalters
handelt. Alle durch Kleintiere, wie z.B. Katzen oder Meerschweinchen, an Dritten
verursachte Schäden werden allgemein von der Privathaftpflichtversicherung
übernommen. Für Hunde und Pferde gilt dies nicht - für sie muss
eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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